Archiv der Kategorie: Ebay

Weihnachtsshop auf eBay

eBay legt mit einem neuen Weihnachtsshop dieses Jahr noch einen ersten Schritt in der neuen Kampagne „Genau Deins!“. Damit drückt eBay aus, dass man bei über 120 Millionen Artikeln auf ebay.de immer das passende findet.

So auch im neuen Weihnachtsshop auf ebay.de, wo ihr mehr als 98 Millionen Geschenke, Dekorationen und andere Weihnachtsartikel finden könnt.

Weihnachtsshop
Weihnachtsshop

Schaut einfach mal rein! Es lohnt sich immer einen Blick zu riskieren und wenn man so Ideen erhält, hat es sich bereits gelohnt.

Noch ein paar Tipps gefällig? Schaut auf Auktionen-Ohne-Gebot.de vorbei. Im Artikel „Die richtigen Geschenke zu Weihnachten finden“ findet ihr hilfreiche Tipps.

Zeitumstellung auf Winterzeit 2016

Nicht sonderlich wild, was es zu beachten gibt, aber lest selbst, was eBay zur Zeitumstellung veröffentlicht hat:

Liebe eBay-Mitglieder,

am 30. Oktober 2016 um 3.00 Uhr morgens endet die Sommerzeit. Die Uhren werden dann um eine Stunde auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Alle Angebote bei eBay, die vor der Zeitumstellung beginnen und danach enden, haben trotzdem das exakte, beim Einstellen angegebene Enddatum.

Das heißt, wenn Sie beispielsweise vor der Zeitumstellung ein Angebot um 13.00 Uhr starten und dieses Angebot nach der Zeitumstellung endet, ist das Angebotsende dann um 12.00 Uhr anstatt um 13.00 Uhr.

Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team

Neuware bei eBay beträgt 81%

Gestern wurden von eBay die Quartalszahlen für Q3-2016 veröffentlicht. Dabei treten einige interessante Fakten ans Licht.

 

eBay Geschäftszahlen Q3-2016

eBay Inc.

Zu eBay Inc. gehören das eBay-Marktplatzgeschäft, das Kleinanzeigengeschäft sowie StubHub.

  • Das Handelsvolumen von eBay Inc. (der Wert der gehandelten Waren und Dienstleistungen) belief sich im 3. Quartal auf 20,1 Mrd. US-Dollar.
  • Der Umsatz von eBay Inc. betrug im 3. Quartal 2,2 Mrd. US-Dollar.
  • Die Anzahl der aktiven Käufer bei eBay Inc. beträgt 165 Mio.
  • Das internationale Geschäft außerhalb der USA war für 56 Prozent des Umsatzes verantwortlich.
  • Der Anteil von Festpreisangeboten am Handelsvolumen betrug rund 87 Prozent.
  • Der Anteil des mobilen Handelsvolumens betrug im 3. Quartal 9,4 Milliarden US-Dollar, das entspricht 46,8 Prozent am Gesamt-Handelsvolumen.
  • Die Apps von eBay Inc. wurden weltweit 337 Mio. Mal heruntergeladen.

 

eBay-Marktplatzgeschäft

Zum eBay-Marktplatzgeschäft gehören eBay.com sowie die internationalen Marktplätze wie eBay.de.

  • Das Handelsvolumen des eBay-Marktplatzgeschäfts (der Wert der gehandelten Waren und Dienstleistungen) belief sich im 3. Quartal auf 19 Mrd. US-Dollar.
  • Der Umsatz des eBay-Marktplatzgeschäfts betrug im 3. Quartal 1,8 Mrd. US-Dollar.
  • Bei eBay finden sich weltweit jederzeit 1 Mrd. Artikel im Angebot.
  • Bei 81 Prozent der bei eBay verkauften Artikel handelt es sich um Neuware.
  • Der Anteil der versandkostenfreien Transaktionen betrug 67 Prozent (bezogen auf Deutschland, Großbritannien und die USA).

 

Amazon Prime Deals: Sport-Angebote bis 50% reduziert

Amazon Prime Deals

Der Amazons Prime Day 2016 war für alle so erfolgreich, dass Amazon beschlossen hat, jeden Donnerstag neue PrimeDeals zuveröffentlichen. Diese Woche dreht sich alles um Sport.

Sport-Angebote bis zu 50% reduziert

Heute dreht sich bei den Prime Deals alles rund um Sport. Daher bietet Amazon heute und nur hete passende Angebote bis zu 50% reduziert. Schaut rein: Sport Prime-Deals

Amazon Primedeals Sport
Amazon Primedeals Sport

Prime Mitgliedschaft kostenlos testen

Noch kein Prime-Mitglied? Entdecke viele weitere Prime Vorteile und melde dich für eine 30-Tage-Prime-Probemitgliedschaft an.

Keine News mehr verpassen? Dann werde Fan auf Facebook oder abonniere unseren RSS-Feed.

Nichts passendes gefunden? Dann schau doch mal bei unseren eBay Schnäppchen vorbei!

Viel Spaß beim Sparen!

Weitere Empfehlungen:

Amazon Primedeals

Haftung bei der Rücksendung

Wer ist verantwortlich, dass eine Rücksendung heil beim Händler ankommt? Gibt es Unterschiede zwischen Rücksendungen im Rahmen des Widerrufsrechts und im Rahmen der Gewährleistungsrechte? Und wie verhält sich das bei der Abholung von Speditionsware? Diese Fragen beantwortet Frieder Schelle, Rechtsexperte bei Trusted Shops.

Bestehen Unterschiede beim Gewährleistungsrecht und beim Widerrufsrecht?

Nein. Grundsätzlich sind beim Gewährleistungsrecht und beim Widerrufsrecht die Transportrisiken vom Händler zu tragen. Es ist also zunächst egal, ob der Verbraucher Nacherfüllung verlangt, im Rahmen des Gewährleistungsrechts vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag widerruft. In jedem Fall trägt der Händler die Transportgefahr.

Was, wenn das Paket ist verschwunden ist?

Wenn ein Paket auf dem Transportweg verschwindet und der Verbraucher sich darauf beruft, er habe das Paket dem Transportdienstleister seiner Wahl übergeben, so muss der Verbraucher diesen Umstand beweisen. Nicht abschließend geklärt ist, ob hierfür die Bestätigung des Transportdienstleisters genügt, dass ein Paket abgesendet wurde, oder ob der Verbraucher weitergehend beweisen muss, dass er die konkrete Ware abgesendet hat, z.B. mit Hilfe eines Zeugen. Im Zweifel genügt jedoch der Einlieferungsbeleg des Transportdienstleisters.

Und wer haftet, wenn die Ware beschädigt ankommt?

Wie ausgeführt trägt der Händler grundsätzlich das Transportrisiko. Jedoch hat der Verbraucher die Pflicht, die Ware ordentlich zu verpacken. Wenn die Ware aufgrund einer mangelhaften Verpackung beschädigt wird, hat der Verbraucher seine Rücksichtnahmepflichten verletzt und ist dem Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings muss der Händler beweisen, dass der Schaden in Folge der mangelhaften Verpackung entstanden ist.

Beispiel: Eine Verletzung der Rücksichtnahmepflichten wird regelmäßig dann vorliegen, wenn der Verbraucher eine Porzellanvase ohne jede Polsterung in ein Paket legt.

Was gilt, wenn der Händler die Ware abholt?

Wenn der Händler sich im Rahmen des Widerrufsrechts verpflichtet hat, die Ware beim Kunden abzuholen, muss er dies fristgerecht tun. Ansonsten gerät der Händler in Annahmeverzug, mit der Folge dass der Verbraucher im Falle des Verlustes oder der Beschädigung der Ware nur noch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet. Wenn der Verbraucher also zum Beispiel die Ware leicht fahrlässig beschädigt, wenn der Händler sich im Annahmeverzug befinden, haftet er nicht für den Schaden.

Abschließender Tipp

Nicht nur beim Versand, auch beim Rückversand trägt grundsätzlich der Händler die Transportgefahr. Der Verbraucher ist jedoch verpflichtet, Retouren ordentlich zu verpacken. Wenn durch mangelhafte Verpackung Schäden entstehen sollten, empfiehlt es sich, die Verpackung und die Beschädigungen sauber zu dokumentieren, um diesen Umstand auch beweisen zu können. Bei Abholungen im Rahmen des Widerrufsrechts sollten Händler darauf achten, nicht in Annahmeverzug zu geraten.

Quelle: trustedshops.de