Archiv der Kategorie: Amazon

Nikolaus Gewinnspiel 2016

Nikolaus-Gewinnspiel gestartet

Yay! Los geht’s! Heute starten wir unser Gewinnspiel für einen 25 Euro Gutschein von Amazon in Kooperation mit 1-euro-auktionen.com und auktionen-ohne-gebot.de.

So nimmst Du teil:
1. Werde Fan unserer Facebook-Seite
2. Like, Kommentiere und Teile unseren Gewinnspiel-Beitrag auf Facebook

Dreifach-Chance fürs Los-Finale
Jede unserer drei Facebook-Seite zieht per Zufall einen Finalisten unter den Teilnehmern. Verdreifache daher Deine Gewinnchancen, indem Du einfach die Schritte ebenfalls auf 1-euro-auktionen.com und auktionen-ohne-gebot.de durchführst.

Direkt ins Finale
Pro Seite erhält der Kommentar mit den meisten Likes ein weiteres Finalisten-Los und landet damit direkt im Finale.
Kleiner Tipp: Hole Dir die Unterstützung Deiner Freunde und Verwandten, indem Du um Likes für euren Kommentar bittest! Mehrmals Teilen hilft da ungemein!

Pro Facebook-Seite kommen zwei Finalisten in die finale Los-Trommel. Der Zufall entscheidet auch hier wieder, wer gewinnt und den 25 Euro Amazon-Gutschein erhält.

Wir drücken Dir die Daumen und wünschen viel Erfolg! 🙂

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen darf jeder Facebook-Nutzer mit einem gültigen Facebook-Account.

Das Gewinnspiel läuft bis zum 6. Dezember 12 Uhr.

Als Gewinn winkt ein 25 € Amazon-Gutschein in Form eines Gutschein-Codes, welchen wir nach der Verlosung digital an den Gewinner übermitteln.

Mit Teilnahme an einer Gewinnspiel-Aktion erklärst Du Dich einverstanden, dass Dein Name und Dein Profilbild für die Bekanntgabe des Gewinners auf Facebook sowie den drei zugehörigen Webseiten (auktionen-ohne-gebot.de, allseeingeye.de, 1-euro-auktionen.com) verwendet wird.

Die Verlosung des Gewinns findet nach Ende des Teilnahmezeitraums statt. Zuerst werden die Direkt-Finalisten mit den meisten Likes auf ihren Kommentaren ermittelt. Danach erfolgt per Zufall die Auslosung des Finalisten pro Seite. In einem finalen Los-Entscheid wird per Zufall der Gewinner ermittelt.

Weder Facebook noch Amazon oder eBay haben etwas mit unserem Gewinnspiel zu tun. Facebook steht nicht als Ansprechpartner für Gewinnspiele zur Verfügung. Bei Fragen lass uns eine Nachricht zukommen.

Nikolaus Gewinnspiel

Nikolaus-Gewinnspiel

Am 6. November 2016 starten wir unser Gewinnspiel für einen 25 Euro Amazon-Gutschein.

Werde am besten direkt Fan unserer Facebook-Seite und schaue am kommenden Sonntag wieder rein, dann erfährst Du die genauen Details zum Gewinnspiel.

Teile diesen Beitrag und sage all Deinen Freunden und Verwandten Bescheid!

Viel Erfolg wünscht AllSeeingEye.de

PS: Bis dahin lohnt sich ein Blick in die 1-Euro eBay Auktionen. Die sind auch fast geschenkt!

Amazon Zertifiziert Generalüberholt

Amazon generalüberholte Artikel

Amazon bietet jetzt auch zertifizierte und generalüberholte Artikel an. Alle „zertifizierten und generalüberholten” Produkte werden direkt über Amazon oder andere qualifizierte Händler angeboten und erfüllen dabei die hohen Anforderungen für neuwertige Qualität. Sie beinhalten zudem eine einjährige Garantie, mit der Kunden das Produkt innerhalb des Garantiezeitraums ohne Versandgebühr und Materialkosten zurückgeben oder ersetzen lassen können. Das macht das Ganze besonders interessant!

Amazon generalüberholt

Beim Kauf ist in Zukunft also auf das neue Logo zu achten:

Amazon Generalüberholt

Und so einfach geht’s:

Amazon generalüberholt

1. Was ist zertifiziert und generalüberholt auf Amazon?

Zertifizierte generalüberholte Produkte auf Amazon wurden durch den Marktplatz-Verkäufer oder im Fall, dass Amazon EU S.à.r.l. vom Hersteller bezogene Produkte verkauft, durch den Hersteller, und in jedem Fall durch einen qualifizierten Hersteller oder einen spezialisierten Drittanbieter-Generalüberholer, getestet und zertifiziert, um ein neuwertiges Aussehen und eine neuwertige Funktionalität zu erreichen. Die Generalüberholung umfasst in der Regel einen vollständigen diagnostischen Test, den Ersatz defekter Teile, eine gründliche Reinigung und Inspektion und das Umpacken durch Verkäufer oder Hersteller. Das Produkt wird mit allen relevanten Zubehörartikeln versendet und stützt sich auf eine separate 1-Jahres-Garantie vom Marktplatz-Verkäufer, Hersteller, Drittanbieter-Generalüberholer oder im Fall, dass Amazon EU S.à.r.l. Produkte verkauft, vom Hersteller zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten. Nur ausgewählte Marktplatz-Verkäufer und Hersteller, die über eine hohe Qualität und Leistung verfügen, dürfen zertifizierte generalüberholte Produkte auf Amazon anbieten.

2. Was kann ich von einem zertifiziert und generalüberholten Produkt erwarten?

Zertifiziert und generalüberholte Produkte wurden geprüft und mit dem Zustand „wie neu“ benotet. Die Produkte sind so gut wie neu, mit keinen sichtbaren kosmetischen Fehlern auf ca. 30 cm Entfernung. Die Produkte können in einer einfachen Box verpackt sein und werden – wie üblich bei einem neuen Produkt – mit relevantem Zubehör geliefert. Allfällige Ausnahmen, werden auf der Produktdetailseite erwähnt.

3. Haben zertifizierte generalüberholte Produkte eine Garantie?

Alle zertifizierten generalüberholten Produkte haben eine separate 1-Jahres-Garantie gewährleistet vom Marktplatz-Verkäufer, Hersteller, Drittanbieter-Generalüberholer oder im Fall, dass Amazon EU S.à.r.l. Produkte verkauft, vom Hersteller. Die separate 1-Jahres-Garantie gilt zusätzlich und hat keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte. Für Details überprüfen Sie bitte die Verkäufer- oder Produktdetails sowie die Produktverpackung.

4. Kann ich zertifizierte generalüberholte Produkte zurückgeben?

Alle Produkte werden von Amazons Rückgabebedingungen unterstützt. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit dem Produkt unzufrieden sind, können Sie das Produkt nach diesen Bestimmungen zurückgeben.

Amazon Prime Deals: Sport-Angebote bis 50% reduziert

Amazon Prime Deals

Der Amazons Prime Day 2016 war für alle so erfolgreich, dass Amazon beschlossen hat, jeden Donnerstag neue PrimeDeals zuveröffentlichen. Diese Woche dreht sich alles um Sport.

Sport-Angebote bis zu 50% reduziert

Heute dreht sich bei den Prime Deals alles rund um Sport. Daher bietet Amazon heute und nur hete passende Angebote bis zu 50% reduziert. Schaut rein: Sport Prime-Deals

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Haftung bei der Rücksendung

Wer ist verantwortlich, dass eine Rücksendung heil beim Händler ankommt? Gibt es Unterschiede zwischen Rücksendungen im Rahmen des Widerrufsrechts und im Rahmen der Gewährleistungsrechte? Und wie verhält sich das bei der Abholung von Speditionsware? Diese Fragen beantwortet Frieder Schelle, Rechtsexperte bei Trusted Shops.

Bestehen Unterschiede beim Gewährleistungsrecht und beim Widerrufsrecht?

Nein. Grundsätzlich sind beim Gewährleistungsrecht und beim Widerrufsrecht die Transportrisiken vom Händler zu tragen. Es ist also zunächst egal, ob der Verbraucher Nacherfüllung verlangt, im Rahmen des Gewährleistungsrechts vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag widerruft. In jedem Fall trägt der Händler die Transportgefahr.

Was, wenn das Paket ist verschwunden ist?

Wenn ein Paket auf dem Transportweg verschwindet und der Verbraucher sich darauf beruft, er habe das Paket dem Transportdienstleister seiner Wahl übergeben, so muss der Verbraucher diesen Umstand beweisen. Nicht abschließend geklärt ist, ob hierfür die Bestätigung des Transportdienstleisters genügt, dass ein Paket abgesendet wurde, oder ob der Verbraucher weitergehend beweisen muss, dass er die konkrete Ware abgesendet hat, z.B. mit Hilfe eines Zeugen. Im Zweifel genügt jedoch der Einlieferungsbeleg des Transportdienstleisters.

Und wer haftet, wenn die Ware beschädigt ankommt?

Wie ausgeführt trägt der Händler grundsätzlich das Transportrisiko. Jedoch hat der Verbraucher die Pflicht, die Ware ordentlich zu verpacken. Wenn die Ware aufgrund einer mangelhaften Verpackung beschädigt wird, hat der Verbraucher seine Rücksichtnahmepflichten verletzt und ist dem Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings muss der Händler beweisen, dass der Schaden in Folge der mangelhaften Verpackung entstanden ist.

Beispiel: Eine Verletzung der Rücksichtnahmepflichten wird regelmäßig dann vorliegen, wenn der Verbraucher eine Porzellanvase ohne jede Polsterung in ein Paket legt.

Was gilt, wenn der Händler die Ware abholt?

Wenn der Händler sich im Rahmen des Widerrufsrechts verpflichtet hat, die Ware beim Kunden abzuholen, muss er dies fristgerecht tun. Ansonsten gerät der Händler in Annahmeverzug, mit der Folge dass der Verbraucher im Falle des Verlustes oder der Beschädigung der Ware nur noch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet. Wenn der Verbraucher also zum Beispiel die Ware leicht fahrlässig beschädigt, wenn der Händler sich im Annahmeverzug befinden, haftet er nicht für den Schaden.

Abschließender Tipp

Nicht nur beim Versand, auch beim Rückversand trägt grundsätzlich der Händler die Transportgefahr. Der Verbraucher ist jedoch verpflichtet, Retouren ordentlich zu verpacken. Wenn durch mangelhafte Verpackung Schäden entstehen sollten, empfiehlt es sich, die Verpackung und die Beschädigungen sauber zu dokumentieren, um diesen Umstand auch beweisen zu können. Bei Abholungen im Rahmen des Widerrufsrechts sollten Händler darauf achten, nicht in Annahmeverzug zu geraten.

Quelle: trustedshops.de