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Neuware bei eBay beträgt 81%

Gestern wurden von eBay die Quartalszahlen für Q3-2016 veröffentlicht. Dabei treten einige interessante Fakten ans Licht.

 

eBay Geschäftszahlen Q3-2016

eBay Inc.

Zu eBay Inc. gehören das eBay-Marktplatzgeschäft, das Kleinanzeigengeschäft sowie StubHub.

  • Das Handelsvolumen von eBay Inc. (der Wert der gehandelten Waren und Dienstleistungen) belief sich im 3. Quartal auf 20,1 Mrd. US-Dollar.
  • Der Umsatz von eBay Inc. betrug im 3. Quartal 2,2 Mrd. US-Dollar.
  • Die Anzahl der aktiven Käufer bei eBay Inc. beträgt 165 Mio.
  • Das internationale Geschäft außerhalb der USA war für 56 Prozent des Umsatzes verantwortlich.
  • Der Anteil von Festpreisangeboten am Handelsvolumen betrug rund 87 Prozent.
  • Der Anteil des mobilen Handelsvolumens betrug im 3. Quartal 9,4 Milliarden US-Dollar, das entspricht 46,8 Prozent am Gesamt-Handelsvolumen.
  • Die Apps von eBay Inc. wurden weltweit 337 Mio. Mal heruntergeladen.

 

eBay-Marktplatzgeschäft

Zum eBay-Marktplatzgeschäft gehören eBay.com sowie die internationalen Marktplätze wie eBay.de.

  • Das Handelsvolumen des eBay-Marktplatzgeschäfts (der Wert der gehandelten Waren und Dienstleistungen) belief sich im 3. Quartal auf 19 Mrd. US-Dollar.
  • Der Umsatz des eBay-Marktplatzgeschäfts betrug im 3. Quartal 1,8 Mrd. US-Dollar.
  • Bei eBay finden sich weltweit jederzeit 1 Mrd. Artikel im Angebot.
  • Bei 81 Prozent der bei eBay verkauften Artikel handelt es sich um Neuware.
  • Der Anteil der versandkostenfreien Transaktionen betrug 67 Prozent (bezogen auf Deutschland, Großbritannien und die USA).

 

Amazon Prime Deals: Sport-Angebote bis 50% reduziert

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Der Amazons Prime Day 2016 war für alle so erfolgreich, dass Amazon beschlossen hat, jeden Donnerstag neue PrimeDeals zuveröffentlichen. Diese Woche dreht sich alles um Sport.

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Heute dreht sich bei den Prime Deals alles rund um Sport. Daher bietet Amazon heute und nur hete passende Angebote bis zu 50% reduziert. Schaut rein: Sport Prime-Deals

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Haftung bei der Rücksendung

Wer ist verantwortlich, dass eine Rücksendung heil beim Händler ankommt? Gibt es Unterschiede zwischen Rücksendungen im Rahmen des Widerrufsrechts und im Rahmen der Gewährleistungsrechte? Und wie verhält sich das bei der Abholung von Speditionsware? Diese Fragen beantwortet Frieder Schelle, Rechtsexperte bei Trusted Shops.

Bestehen Unterschiede beim Gewährleistungsrecht und beim Widerrufsrecht?

Nein. Grundsätzlich sind beim Gewährleistungsrecht und beim Widerrufsrecht die Transportrisiken vom Händler zu tragen. Es ist also zunächst egal, ob der Verbraucher Nacherfüllung verlangt, im Rahmen des Gewährleistungsrechts vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag widerruft. In jedem Fall trägt der Händler die Transportgefahr.

Was, wenn das Paket ist verschwunden ist?

Wenn ein Paket auf dem Transportweg verschwindet und der Verbraucher sich darauf beruft, er habe das Paket dem Transportdienstleister seiner Wahl übergeben, so muss der Verbraucher diesen Umstand beweisen. Nicht abschließend geklärt ist, ob hierfür die Bestätigung des Transportdienstleisters genügt, dass ein Paket abgesendet wurde, oder ob der Verbraucher weitergehend beweisen muss, dass er die konkrete Ware abgesendet hat, z.B. mit Hilfe eines Zeugen. Im Zweifel genügt jedoch der Einlieferungsbeleg des Transportdienstleisters.

Und wer haftet, wenn die Ware beschädigt ankommt?

Wie ausgeführt trägt der Händler grundsätzlich das Transportrisiko. Jedoch hat der Verbraucher die Pflicht, die Ware ordentlich zu verpacken. Wenn die Ware aufgrund einer mangelhaften Verpackung beschädigt wird, hat der Verbraucher seine Rücksichtnahmepflichten verletzt und ist dem Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings muss der Händler beweisen, dass der Schaden in Folge der mangelhaften Verpackung entstanden ist.

Beispiel: Eine Verletzung der Rücksichtnahmepflichten wird regelmäßig dann vorliegen, wenn der Verbraucher eine Porzellanvase ohne jede Polsterung in ein Paket legt.

Was gilt, wenn der Händler die Ware abholt?

Wenn der Händler sich im Rahmen des Widerrufsrechts verpflichtet hat, die Ware beim Kunden abzuholen, muss er dies fristgerecht tun. Ansonsten gerät der Händler in Annahmeverzug, mit der Folge dass der Verbraucher im Falle des Verlustes oder der Beschädigung der Ware nur noch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet. Wenn der Verbraucher also zum Beispiel die Ware leicht fahrlässig beschädigt, wenn der Händler sich im Annahmeverzug befinden, haftet er nicht für den Schaden.

Abschließender Tipp

Nicht nur beim Versand, auch beim Rückversand trägt grundsätzlich der Händler die Transportgefahr. Der Verbraucher ist jedoch verpflichtet, Retouren ordentlich zu verpacken. Wenn durch mangelhafte Verpackung Schäden entstehen sollten, empfiehlt es sich, die Verpackung und die Beschädigungen sauber zu dokumentieren, um diesen Umstand auch beweisen zu können. Bei Abholungen im Rahmen des Widerrufsrechts sollten Händler darauf achten, nicht in Annahmeverzug zu geraten.

Quelle: trustedshops.de

10% Coupon bei eBay auf B-Ware

10% Coupon bei eBay auf B-Ware

Aktuell gibt eBay 10% Rabatt auf ausgewählte Elektronik und Haushaltsgeräte von ausgewählte B-Ware Anbieter. Die Rabatt-Aktion läuft nur bis zum 12.10.2016 – also kommenden Mittwoch.

Wie immer gibt es ein paar Bedingungen:

  1. Der 10%-Coupon gilt für alle B-Ware-Aktionsartikel auf der Aktionsseite.
  2. Bei der Kaufabwicklung den Gutscheincode „C2BWARE2016“ in das dafür vorgesehene Feld eingeben.
  3. PayPal als Zahlungsmethode auswählen.

Nach erfolgter Zahlung wird der Gutscheinwert automatisch vom Artikelpreis abgezogen als Rabatt im PayPal-Konto unter „Bezahlt mit“ in den Transaktionsdetails angezeigt. Weitere Details siehe Aktionsseite.

Zur Aktionsseite und den Coupon-Code C2BWARE2016 nicht vergessen! 😉

eBay B-Ware Coupon

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Amazon als Produktsuche

Mal ehrlich! Wo sucht man heutzutage am häufigsten nach Produkten und Produktinformationen? Welche Seiten nutzen wir für unsere Preisrecherche?
eBay? Manchmal!
Google oder Google Shopping? Auch sicherlich hin und wieder!
Oder Amazon? Bingo!

Laut einer Studie von Bloomberg gehen über 50% der amerikanischen Internetnutzer bei einer Produktsuche zuerst zu Amazon. Dort finden sie gut strukturierte Informationen und Produkt-Details und einen immer identischen Aufbau der Produktseite, so dass sich Nutzer immer schneller zurechtfinden können. Ein wesentlicher Punkt ist aber auch die Preisübersicht. Um den günstigsten Preis zu bekommen, nutzen die meisten Befragten Amazon. Aber ist das gut? Bietet Amazon immer den günstigsten Preis? Oder sollte man lieber auf andere Plattformen recherchieren?

Amazon ist teurer…

… zumindest teurer als gedacht! Denn nicht immer wieder einem bei einer Suche der günstigste Preis angezeigt, sondern hier spielen andere Faktoren eine Rolle: Anzahl der Käufe, Nutzerbewertungen, Treffergenauigkeit der Suchephrase und vieles mehr…
In die Karten schauen lässt sich Amazon dabei nicht, aber es ist davon auszugehen, dass die standardmäßige Sortierung der Suche „Beste Ergebnisse“ auch die Verkaufsprovision und Gewinnspanne für Amazon nicht außeracht lässt.  Sicherlich hat dies bereits der eine oder andere bereits selbst bemerkt…

Für eine bessere Preisermittlung bietet sich hingegen eBay an. Hier findet sich oft der tatsächliche Marktwert bei Auktionen wieder, da bekanntermaßen die Nachfrage den Preis regelt. Außerdem sind die Gebühren für Händler auf eBay geringer, jedoch leider der Aufwand größer. Amazon bietet hingegen für Händler ein leichteres Einstellen von Artikeln sowie eine extreme Vertrauensquote seitens Nutzer. Wer kauft nicht lieber bei Amazon und hat immer die gleichen Strukturen vor sich als sich bei eBay-Artikeln immer durch anders aussehende Texte und Produktinformationen zu lesen?
Absolut verständlich, aber nicht immer die günstigere Wahl! Daher ist eBay daher immer nicht nur eine Alternative, sondern quasi Pflichtprogramm für eine erfolgreiche Preisrecherche.

Für eine erfolgreiche Suche empfehlen wir dir:

  1. eBay
  2. Amazon
  3. Google Shopping

Die Verlierer in der Produktsuche

Seit letzten Jahr verloren gerade die klassischen Internetsuchen die meisten Produktsuchenden an Amazon. Aber tut den Internetriesen das weh? Nein, ganz sicher nicht! Google zeigt sich davon aktuell noch ziemlich unbeeindruckt, da der unbestrittene Löwenanteil des Umsatzes über die Werbeschaltungen über AdWords z.B. auf YouTube oder in der Google-Suche selbst verdient wird.

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